BZO-Revision Bassersdorf

Update: Über die Hälfte der GLP-Anträge ganz oder teilweise in die revidierte Vorlage übernommen:

Die folgenden unserer Forderungen hat der Gemeinderat in die revidierte Vorlage aufgenommen:

  • Einordnungsanforderung anhand Ortsbild und nicht des bisherigen Baus (Art. 6b)
  • Erleichterung energetische Sanierungen bei Umbau und Ersatzbauten (Art. 6 Abs. 3)
  • Keine Einschränkungen für Erneuerbare Energien in der BZO (Art. 14. B) → berücksichtigt, einschränkender Absatz wird nach kantonaler Vorprüfung komplett gestrichen
  • Ermöglichung Ersatz versiegelter Flächen durch Grünflächen in Kernzone (Art. 14k)
  • 50% Gewerbeanteil im Gebiet Pöschen (Art. 34. A3) → teilweise berücksichtigt, mind. 25% Gewerbeanteil für die gesamte Zone festgelegt
  • Kein Vorgreifen Gestaltungsplan Eichenriet (Art. 34. A3)

 

Leider wurden unsere Forderungen zur ausschliesslich gemeinschaftlich relevanten Nutzungen für Ortszentrum West (inkl. Sechseläutenwiese) nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht aufgenommen wurden unsere Forderung nach gleicher Grünflächenziffer für alle (inkl. Terrassenhäuser) sowie nach einer Erhaltung des Baumbestands sowie Erhöhung des unterirdischen Platzes für Bäume. Wir werden uns weiterhin für diese Anliegen einsetzen.

Vernehmlassungsantwort GLP zum kommunalen Richtplan

In Bassersdorf wird der Richtplan sowie die Bau- und Zonenordnung revidiert. Vom 9. April bis zum 8. Juni 2021 lag der Entwurf des kommunalen Richtplans zur Mitwirkung auf. Die GLP setzt sich auf lokaler Ebene für eine gezielte und autoarme Verdichtung, eine Aufwertung von Grün- und Freiräumen und Förderung einer nachhaltigen Mobilität ein. Der vorliegende Entwurf bildet diese Anliegen grundsätzlich gut ab, die GLP bekräftigt die Gemeinde in ihrer Stossrichtung. Punktuell besteht jedoch noch Präzisierungs- und Verbesserungsbedarf. Die GLP hat entsprechend verschiedene Forderungen eingereicht:

Richtplan:

  • Erholungsgebiete und siedlungsprägende Freiraumflächen erhalten und ausbauen: die Freiraumfläche beim Kreisel soll ausschliesslich für öffentlich zugängliche Freiräume oder Nutzungen mit hohem gesellschaftlichen Wert zur Verfügung stehen.

 

  • Veloinfrastrukturen: Bushaltestellen auf Gemeindegebiet sind auf den Bedarf einer platzsparenden Veloabstellanlage zu prüfen, um die multimodale Mobilität (Wechsel vom Veloverkehr auf den ÖV) zu ermöglichen. Die Gemeinde soll sich beim Kanton zudem für eine sichere und durchgehende Velowegverbindung im Zentrum einsetzen.

 

  • Bassersdorf soll ein Dorf der kurzen Wege sein. Grossflächige abgeschlossene Gebiete sollen vermieden werden. Das Fussgängernetz soll flächendeckend geprüft und durch weitere Fussgängerverbindungen ergänzt werden.

 

  • Es sollen weitere Standorte für Elektroladestationen geprüft und nach Möglichkeiten im Richtplan eingetragen werden, z.B. bei der BXA, bei den Schulen, im Zentrum, bei allen öffentlichen Parkplätzen, Gebäuden und Einrichtungen.

 

  • Die Karte der öffentlichen Bauten soll um eine regelmässig aktualisierte Liste bezüglich Prüfung der Eignung für PV-Anlagen ergänzt werden.

 

Bau- und Zonenordnung:

  • Wir begrüssen die Bestimmungen zur Grünflächenziffer, Höhenerleichterung Alternativenergie, Nichtanrechnung von Steingärten an Grünflächenziffer, Verbot Neophyten, Grundsatz standortgerechte Bäume und Pflanzen, Pflicht zur Flachdachbegrünung, Vermeidung von Lichtverschmutzung, Verminderung von Lichtverschmutzung durch Reklamen, Mehr Veloabstellplätze für Mehrfamilienhäuser, Vorgaben zu empfindlichen Siedlungsrändern und die Pflicht zur Pflanzung von Bäumen bei oberirdischen Parkierungsanlagen

 

  • Wir fordern Zurückhaltung bei den Bestimmungen in der Kernzone, insbesondere wenn diese einem dringend notwendigen Wandel im Bereich nachhaltige Energie widersprechen. Ein Ausbau von erneuerbaren Energien und die energetische Sanierung von Gebäuden ist dringend notwendig. Denjenigen Hausbesitzer*innen, welche einen wichtigen Beitrag leisten wollen, sollen nicht noch unnötig Steine in den Weg gelegt werden. Wir lehnen entsprechend übertriebene Einschränkungen für PV-Anlagen ab und fordern mehr Spielraum bei energetischen Sanierungen.

 

  • Im Gebiet Pöschen soll ein angemessener Gewerbeanteil für das gesamte Gebiet gelten (z.B. 50%), um eine Entwicklung zu ermöglichen und gleichzeitig aber dem Gewerbe genügend Platz einzuräumen. Eine voreilige Planung des Areals Eichenriet lehnen wir ab.
     

Unsere Stellungnahmen im Detail:

 

Vernehmlassungsantwort GLP Kommunaler Richtplan Bassersdorf

Vernehmlassungsantwort GLP BZO Bassersdorf